Leistungen für Transportunternehmer (Beförderer) ADR
- Bestellung als externer Gefahrgutbeauftragter gemäß § 3 GbV
- Beratung von Beförderern im Sinne des ADR
- Überwachung der Einhaltung der einschlägigen ADR-Vorschriften
- Unterstützung bei internen Abläufen und Organisation des Gefahrguttransports
- Erstellung des Jahresberichts
- Analyse von Gefahrgutvorfällen und Unterstützung bei Maßnahmen
- Praxisnahe Beratung speziell für Transportunternehmen
Hinweis:
Meine Tätigkeit als externer Gefahrgutbeauftragter richtet sich ausschließlich an Beförderer gemäß ADR. Keine Tätigkeit für Verlader, Verpacker, Befüller oder Empfänger.
Ihre Vorteile
- Über 30 Jahre Erfahrung im Transportgewerbe
- Praxisorientierte Lösungen statt rein theoretischer Beratung
- Externe Betreuung ohne internen Schulungs- und Verwaltungsaufwand
- Rechtssicherheit und Entlastung Ihres Unternehmens
Lassen Sie uns doch in einem kurzen Gespräch persönlich klären, wie ich Sie als externer Gefahrgutbeauftragter konkret entlasten kann.
